ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

PRIMA-FOOD SERVICE GMBH & CO. KG (PRIMA-FOOD)

1.    ALLGEMEINES | GELTUNGSBEREICH

(1)     Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(2)    Unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2.    ANGEBOT | VERTRAGSSCHLUSS

(1)     Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

(2)    Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Wir behalten uns vor, den Kunden innerhalb dieser Frist darüber zu unterrichten, dass wir seine Bestellung ablehnen.

(3)    Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten und dies nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

3.    PREISE | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1)    Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2)    Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

(3)    Zusätzlich zu den Preisen berechnen wir bei Lieferung pauschal 2,95 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Lieferung.

(4)    Der Preis ist – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Zahlung hat ohne Abzug in bar, per EC-Karte oder durch Überweisung/Bankeinzug zu erfolgen.

(5)    Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde seine Bank hiermit unwiderruflich uns seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.

(6)    Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

(7)    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(8)    Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechtigt. Wenn wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, kann dieser von uns geltend gemacht werden.

(9)    Weiterhin gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

4.    LIEFERUNG | ANNAHMEVERZUG

(1)    Pro Lieferung ist ein Mindestbestellwert von 50,00 EUR Nettowarenwert einzuhalten.

(2)    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(3)    Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4)    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

(5)    Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6)    Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

5.    GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1)    Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2)    Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(3)    Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4)    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, vorwiegend Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.    EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.

7.    PRODUKTINFORMATIONEN LMIV

Maßgeblich für die Produktinformationen ist jeweils die Verpackung des Produktes. Nach Art. 54 LMIV ist die Vermarktung von Produkten mit der bisherigen Kennzeichnung gestattet bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind. Deshalb können die Verpackungen von den Vorgaben der LMIV abweichen.

8.    GERICHTSSTAND |  ANWENDBARES RECHT

(1)    Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

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